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Gabi Biersack, Eckl & Partner

Kartenhaus Kollektiv: AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber

(Fassung vom November 2002)

Kartenhaus-Kollektiv Grafische Dienste GmbH
Auerbacher Str. 12, 93057 Regensburg

1. Geltungsbereich

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluß zwischen dem Auftraggeber und der Kartenhaus-Kollektiv Grafische Dienste GmbH (im weiteren -Kartenhaus Kollektiv-) bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden AGB´s des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragspartner

Kartenhaus Kollektiv schließt Verträge mit Auftraggebern ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz. Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Vertragspartners versehentlich von Kartenhaus Kollektiv angenommen wurde, ist Kartenhaus Kollektiv binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Auftraggeber berechtigt.

3. Vertragsgegenstand

Kartenhaus Kollektiv stellt die vom Auftraggeber bestellten Printprodukte nach Auftragsannahme zum vereinbarten Termin her. Sollte Kartenhaus Kollektiv  nachträglich erkennen, daß ihm ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird es den Auftraggeber hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen.
Andernfalls ist Kartenhaus Kollektiv zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.Vertragsabschluss/Widerrufsrecht

4.1 Kartenhaus Kollektiv stellt für den elektronischen Geschäftsverkehr eine Eingabemaske für die individuelle Auftragserteilung zur Verfügung. Die in der Eingabemaske abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z. B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer, eine gültige E-Mailadresse, sowie gegebenenfalls die Firma. Tritt hinsichtlich der von dem Auftraggeber bei der Anmeldung anzugebenden Daten nach der Auftragserteilung eine Änderung ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Angaben umgehend gegenüber Kartenhaus Kollektiv zu korrigieren.

4.2 Kartenhaus Kollektiv  wird den Zugang der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege oder per Post bestätigen. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Kartenhaus Kollektiv  zustande. Der Auftragsbestätigung kann vom Auftraggeber innerhalb von 2 Werktagen schriftlich widersprochen werden.

4.3 Kartenhaus Kollektiv  bietet grundsätzlich nur Printprodukte an, die nach Auftraggeberspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind. Die Produkte werden erst nach Auftragserteilung und nach den Auftraggeberwünschen bzw. Auftraggeberdaten individuell hergestellt.

Daher besteht für Verträge, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr kein Widerrufsrecht seitens des Auftraggebers.

5. Gegenleistung

5.1. Die im Angebot der Kartenhaus Kollektiv  genannten Preise gelten nur für den angegebenen Zeitraum und nur, solange die Auftragsdaten unverändert bleiben.

5.2. Die angebotenen Preise sind ohne Mehrwertsteuer kalkuliert, sofern nichts anderes explizit ausgewiesen ist.

5.3. Die Preise gelten ab Abholung Werk.

5.4. Sämtliche mit dem Transport verbundenen Kosten sowie Versicherungen sind gesondert zu zahlen.
Sämtliche Änderungen des Auftraggebers, die nach Auftragserteilung vorgenommen werden, sind kostenpflichtig. Diese Kosten, einschließlich der Maschinenstillstandskosten, müssen berechnet werden. Dies gilt auch für wiederholte Probeandrucke, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Sämtliche Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden gesondert berechnet.

6. Zahlungen und Fälligkeit

6.1. Der Rechnungsbetrag ist nach der Bereitstellung des Druckerzeugnisses zur Abholung fällig. Die Rechnung wird unter dem Tage der Lieferung, Teillieferung bzw. Lieferbereitschaft ausgestellt.

6.2. Kartenhaus Kollektiv  kann bei Bestellung besonders großer Materialmengen angemessene Vorauszahlungen verlangen.

6.3. Scheckzahlungen erfolgen nur erfüllungshalber und gelten erst nach unwiderruflicher Kontogutschrift als Zahlung.

7. Aufrechnung

Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

8. Zahlungsverzug

Verzugszinsen werden mit 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher anzusetzen, wenn Kartenhaus Kollektiv eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen kann.

9. Lieferfrist

9.1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben, etc. sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

9.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft bzw. die Abholungsbereitschaft mitgeteilt ist oder der Gegenstand das Werk verlassen hat.

9.3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Einflußmöglichkeit des Kartenhaus-Kollektiv Grafische Dienste GmbHs liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf das Erzeugnis von erheblichem Einfluß sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.

9.4. Die vorbezeichneten Umstände sind von Kartenhaus Kollektiv  auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende der Hindernisse werden bald möglichst mitgeteilt. Teillieferungen sind innerhalb der von Kartenhaus Kollektiv angegebenen Lieferfrist zulässig.

9.5. Gerät Kartenhaus Kollektiv mit ihrer Leistung in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, § 323 II Nr. 2 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Kartenhaus Kollektiv haftet nur bei Verschulden oder grober Fahrlässigkeit.

10. Versand

Kartenhaus Kollektiv  nimmt den Versand für den Auftraggeber nur dann vor, wenn dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart ist. Der Transportauftrag erfolgt namens und im Auftrag des Auftraggebers und auf dessen Kosten. Kartenhaus Kollektiv  hat für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit einzustehen.

11. Gewährleistung

11.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen und Mängel sofort zu rügen. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über, sofern es sich nicht um einen Fehler handelt, der erst nach der Druckfreigabe entsteht oder erst danach erkannt werden kann. Dies gilt auch für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

11.2. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf die Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung. Kann Kartenhaus Kollektiv einen der Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Wandelung (Rückgängigmachen des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.

11.3. Für weitergehende Ansprüche und Rechte haftet Kartenhaus Kollektiv nur in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

11.4. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.

11.5. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der gestellten Auflage können nicht beanstandet werden.

11.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr seit Abnahme.

12. Übergebene Gegenstände und Unterlagen

Sämtliche Vorprodukte sowie Filme, Montagen, Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger, sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden für die Dauer der Ausführung der Werkleistung lediglich für den Auftraggeber verwahrt. Eine Verwahrung über den Auslieferungstermin hinaus findet nur nach vorheriger Vereinbarung statt. Kartenhaus Kollektiv haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gegebenenfalls ist der Auftraggeber selbst verpflichtet, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

13. Haftungsbeschränkung

1. Gegenüber Unternehmern haftet Kartenhaus Kollektiv für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur, soweit Kartenhaus Kollektiv seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlicher Vertretern, leitender Angestellter von Kartenhaus Kollektiv, besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Kartenhaus Kollektiv, deren gesetzliche Vertreter und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Gegenüber Verbrauchern haftet Kartenhaus Kollektiv nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzuges oder von Kartenhaus Kollektiv zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Kartenhaus Kollektiv jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von Kartenhaus Kollektiv der Höhe nach auf die bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

14. Kündigungsfrist bei periodischen Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten sind kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Zugang beim jeweils anderen Vertragspartner.

15. Eigentumsvorbehalt

Kartenhaus Kollektiv behält sich das Eigentum am Erzeugnis sowie an Zwischenschritten bis zur vollständigen Zahlung inklusive aller Kosten und Nebenforderungen vor. Dasselbe gilt für den Fall einer untrennbaren Vermischung.

16. Impressum

Kartenhaus Kollektiv ist nach Zustimmung des Auftraggebers gestattet, auf den Druckerzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein wesentliches Interesse hat.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort ist Regensburg. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder in öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlicher Gerichtsstand Regensburg.

2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so findet auf dem abgeschlossenen Vertrag, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

18. Änderung der AGB, salvatorische Klausel

1. Kartenhaus Kollektiv behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Stammkunden per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Krafttreten zugesandt. Widersprechen die Stammkunden der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Kartenhaus Kollektiv wird den Nutzer in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung der Zwei-Wochen-Frist gesondert hinweisen.

2. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für evtl. Regelungslücken.

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