„Drama-Runde: Wir brauchen ganz schnell noch außer der Reihe ein Plakat für ‚Wozzeck’. Am besten sofort. Grafisch erstellt werden muß es auch noch … Anruf beim Kartenhaus. Wilma: Welche Größe, welche Farbigkeit? Auflage? – Am übernächsten Tag am frühen Morgen liegen druckfrisch die Plakate an der Theaterpforte bereit. Einfach unglaublich toll, wenn wir in turbulenten Momenten beim Kartenhaus anrufen können, damit sie mit strukturierter Vorgehensweise schnell und unkompliziert unser Problem lösen. DANKE!“

Jana Krieger / Marketing Theater Regensburg

Umsatzsteuerbegünstigt?

Die Entscheidung, ob eine Drucksache mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% berechnet werden darf, ist äußerst komplex.

Bei uns ist dafür letztendlich der Zoll zuständig.

Vor einigen Jahren schickten wir einige Musterprodukte zum Zoll und ließen prüfen, in welchem Fall eine Berechnung mit 7 % möglich ist. Nach 6 Monaten bekamen wir die Produkte mit einer Zuordnung und ausführlichen Begründung zurück. Seitdem orientieren wir uns daran.

Wenn immer es möglich ist, berechnen wir unseren KundInnen natürlich den ermäßigten Steuersatz.

 

Eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen mit Übersichtstabelle finden Sie in dieser PDF-Datei: Umsatzsteuer.pdf

 

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